
Es geht um Ordnungswidrigkeiten wie illegal aufgestellte oder manipulierte Geldspiel-Automaten, um Schwarzarbeit, um Verstöße beim Ladenschluss oder Delikte bei der Prostitution: wenn der unlautere Umsatz über 5000 Euro liegt.
Es geht um Ordnungswidrigkeiten wie illegal aufgestellte oder manipulierte Geldspiel-Automaten, um Schwarzarbeit, um Verstöße beim Ladenschluss oder Delikte bei der Prostitution: wenn der unlautere Umsatz über 5000 Euro liegt.